Regeln

  • Taucher mit weniger als 100 nordeuropäischen (Kaltwasser-) Tauchgängen dürfen nicht oder nur in der direkten Supervision eines Divemasters, eines Übngsleiters, eines Tauchlehreres oder eines Instruktors im aktiven Mitgliedsstatus tauchen. Divemaster / Übungsleiter dürfen Taucher im Verhältnis 1:1 begleiten; Tauchlehrer / Instruktoren dürfen Taucher im Verhältnis 1:2 begleiten.
  • Anfängerausbildung ist verboten. Weiterführende Ausbildung darf zu den o.g. Bedingungen durchgeführt werden.
  • Der Nutzer verpflichtet sich, seiner Ausbildungsstufe gemäss zu tauchen.
  • Der Nutzer verpflichtet sich, sein Verhalten und seine Ausrüstung den jeweils herrschenden Bedingungen anzupassen.
  • Die Benutzung zweier getrennt voneinander absperrbaren Kaltwassertauglichen Atemreglern ist Pflicht. Ordentliche und sinnvolle Ausrüstungskonfigurationen können Sie bei den Firmen Submariner,
    Tauchcenter Bielefeld 0521-68112 oder direkt am See bei der Betreiberfirma O. Hecht erlernen.
  • Der Nutzer verpflichtet sich, den Steinbruch in dem Zustand zu verlassen, in dem
    er ihn vorgefunden hat. Das Verrichten der Notdurft auf umliegende Grundstücke ist streng
    verboten. Dixi Toilettenhäuschen sind vorhanden.
  • Fahrzeuge dürfen zum Entladen zum Seeufer fahren.
  • Anfahrtswege dürfen nicht zugestellt werden und sind für Rettungsfahrzeuge oder Anlieger freizuhalten.
  • Lagerfeuer sind verboten.
  • Grillen ist erlaubt, fragen Sie den Seedienst wo die Asche hinkommen kann.
  • Zelten u. Übernachten kann nicht, oder nur bei Veranstaltungen, gestattet werden.
  • Alle Nutzer des Sees müssen sich in Verhalten und Gebaren so zeigen, dass Anlieger nicht
    gestört/belästigt und das Ansehen des Tauchsports nicht geschädigt werden/wird.
  • Fremdkompressoren dürfen nicht betrieben werden.
  • Sonnenbaden nur mit entblösstem Oberkörper. (betr. nur weibliche Gäste) (Ist ein Witz)
  • Schwimmen wird nur mit einer Auftriebshilfe erlaubt.
Den Anweisungen der Aufsicht/ Beschilderung ist unbedingt Folge zu leisten, ansonsten kann ein Grundstücksverweis ausgesprochen werden.