Taucher mit weniger als 100
nordeuropäischen (Kaltwasser-) Tauchgängen dürfen
nicht oder nur in der direkten Supervision eines Divemasters,
eines Übngsleiters, eines Tauchlehreres oder eines Instruktors
im aktiven Mitgliedsstatus tauchen. Divemaster / Übungsleiter
dürfen Taucher im Verhältnis 1:1 begleiten; Tauchlehrer
/ Instruktoren dürfen Taucher im Verhältnis 1:2 begleiten.
Anfängerausbildung ist verboten.
Weiterführende Ausbildung darf zu den o.g. Bedingungen durchgeführt
werden.
Der Nutzer verpflichtet sich, seiner Ausbildungsstufe gemäss
zu tauchen.
Der Nutzer verpflichtet sich, sein Verhalten und
seine Ausrüstung den jeweils herrschenden Bedingungen anzupassen.
Die Benutzung zweier getrennt voneinander absperrbaren Kaltwassertauglichen
Atemreglern ist Pflicht. Ordentliche und sinnvolle Ausrüstungskonfigurationen
können Sie bei den Firmen Submariner,
Tauchcenter Bielefeld 0521-68112 oder direkt am See bei der Betreiberfirma
O. Hecht erlernen.
Der Nutzer verpflichtet sich, den Steinbruch in
dem Zustand zu verlassen, in dem
er ihn vorgefunden hat. Das Verrichten der Notdurft auf umliegende
Grundstücke ist streng
verboten. Dixi Toilettenhäuschen sind vorhanden.
Fahrzeuge dürfen zum Entladen zum Seeufer fahren.
Anfahrtswege dürfen nicht zugestellt werden
und sind für Rettungsfahrzeuge oder Anlieger freizuhalten.
Lagerfeuer sind verboten.
Grillen ist erlaubt, fragen Sie den Seedienst wo
die Asche hinkommen kann.
Zelten u. Übernachten kann nicht, oder nur
bei Veranstaltungen, gestattet werden.
Alle Nutzer des Sees müssen sich in Verhalten
und Gebaren so zeigen, dass Anlieger nicht
gestört/belästigt und das Ansehen des Tauchsports nicht
geschädigt werden/wird.
Fremdkompressoren dürfen nicht betrieben werden.
Sonnenbaden nur mit entblösstem Oberkörper.
(betr. nur weibliche Gäste) (Ist ein Witz)
Schwimmen wird nur mit einer Auftriebshilfe
erlaubt.
Den Anweisungen der Aufsicht/ Beschilderung
ist unbedingt Folge zu leisten, ansonsten kann ein Grundstücksverweis
ausgesprochen werden.