Haftungsbefreiung und Nutzungsvereinbarung für den sich in Eigentum
und Pacht der Firma Oliver Hecht, Marsberg befindlichen See's in Messinghausen
Diemelseestr. 45
Haftungsausschluss
Die o.g. Firma weist ausdrücklich auf die
Brüchigkeit der Gesteinsformationen auf diesem Grundstück
hin. Alle Nutzer müssen sich bewusst sein, dass sie an Leib
und Gut Schaden durch Steinschlag o.ä. erleiden könnten.
Die, durch Bojenleinen, gekennzeichneten wandwärtigen Bereiche
sind wegen der Steinschlaggefahr für den Aufenthalt an der
Oberfläche gesperrt. Das gleiche trifft auf den 0 - 10 Meter
Bereich der Nordwestwand zu. Hiermit erklärt der auf dem Anmeldeformular
Unterzeichnende ausdrücklich sein eigenverantwortliches Handeln
und den Verzicht auf Schadenersatzforderungen gegenüber der
Firma Oliver Hecht sowie anderen, wie auch immer Beteiligten, für
alle Schäden, insbesondere Steinschlag, die Ihm auf diesen
Grundstücken entstehen / könnten. Diesbezüglich übernimmt
der Unterzeichnende ausdrücklich die Verantwortung für
alle Risiken, die mit der Ausübung des Tauchsports in Zusammenhang
stehen. Weder er, noch seine Rechtsnachfolger werden die o.g. Firma
für etwaige Schäden belangen.
Seine Rechtsnachfolger müssen von diesem Sachverhalt, durch
den Unterzeichnenden informiert werden.
Gegenstand
Die o.g Firma überlässt dem Nutzer
das Recht, den Tauchsport an bezeichnetem See auszuüben, sofern
der Nutzer seinen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen ist
oder eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Regeln:
Taucher mit weniger als 100
nordeuropäischen (Kaltwasser-) Tauchgängen dürfen
nicht oder nur in der direkten Supervision eines Divemasters,
eines Übngsleiters, eines Tauchlehreres oder eines Instruktors
im aktiven Mitgliedsstatus tauchen. Divemaster / Übungsleiter
dürfen Taucher im Verhältnis 1:1 begleiten; Tauchlehrer
/ Instruktoren dürfen Taucher im Verhältnis 1:2 begleiten.
Anfängerausbildung ist verboten.
Weiterführende Ausbildung darf zu den o.g. Bedingungen durchgeführt
werden.
Der Nutzer verpflichtet sich, seiner Ausbildungsstufe gemäss
zu tauchen.
Der Nutzer verpflichtet sich, sein Verhalten und
seine Ausrüstung den jeweils herrschenden Bedingungen anzupassen.
Die Benutzung zweier getrennt voneinander absperrbaren Kaltwassertauglichen
Atemreglern ist Pflicht. Ordentliche und sinnvolle Ausrüstungskonfigurtionen
können Sie in Seminaren und Kursen bei den Firmen Submariner,
Tauchcenter Bielefeld und direkt am See bei der Betreiberfirma
O. Hecht erlernen.
Der Nutzer verpflichtet sich, den Steinbruch in
dem Zustand zu verlassen, in dem
er ihn vorgefunden hat. Das Verrichten der Notdurft auf umliegende
Grundstücke ist streng verboten.
Dixi Toilettenhäuschen sind vorhanden.
Fahrzeuge dürfen zum Entladen zum Seeufer fahren.
Anfahrtswege dürfen nicht zugestellt werden
und sind für Rettungsfahrzeuge oder Anlieger freizuhalten.
Lagerfeuer sind verboten.
Grillen ist erlaubt, fragen Sie den Seedienst wo
die Asche hinkommen kann.
Zelten u. Übernachten kann nicht, oder nur
bei Veranstaltungen, gestattet werden.
Alle Nutzer des Sees müssen sich in Verhalten
und Gebaren so zeigen, dass Anlieger nicht
gestört/belästigt und das Ansehen des Tauchsports nicht
geschädigt werden/wird.
Fremdkompressoren dürfen nicht betrieben werden.
Sonnenbaden nur mit entblößtem Oberkörper.
(betr. nur weibliche Gäste) (Ist ein Witz)
Schwimmen wird nur mit einer Auftriebshilfe
erlaubt.
Den Anweisungen der Aufsicht/ Beschilderung
ist unbedingt Folge zu leisten, ansonsten kann ein Grundstücksverweis
ausgesprochen werden.