Haftungsbefreiung und Nutzungsvereinbarung für den sich in Eigentum und Pacht der Firma Oliver Hecht, Marsberg befindlichen See's in Messinghausen Diemelseestr. 45

Haftungsausschluss

Die o.g. Firma weist ausdrücklich auf die Brüchigkeit der Gesteinsformationen auf diesem Grundstück hin. Alle Nutzer müssen sich bewusst sein, dass sie an Leib und Gut Schaden durch Steinschlag o.ä. erleiden könnten. Die, durch Bojenleinen, gekennzeichneten wandwärtigen Bereiche sind wegen der Steinschlaggefahr für den Aufenthalt an der Oberfläche gesperrt. Das gleiche trifft auf den 0 - 10 Meter Bereich der Nordwestwand zu. Hiermit erklärt der auf dem Anmeldeformular Unterzeichnende ausdrücklich sein eigenverantwortliches Handeln und den Verzicht auf Schadenersatzforderungen gegenüber der Firma Oliver Hecht sowie anderen, wie auch immer Beteiligten, für alle Schäden, insbesondere Steinschlag, die Ihm auf diesen Grundstücken entstehen / könnten. Diesbezüglich übernimmt der Unterzeichnende ausdrücklich die Verantwortung für alle Risiken, die mit der Ausübung des Tauchsports in Zusammenhang stehen. Weder er, noch seine Rechtsnachfolger werden die o.g. Firma für etwaige Schäden belangen.
Seine Rechtsnachfolger müssen von diesem Sachverhalt, durch den Unterzeichnenden informiert werden.

Gegenstand

Die o.g Firma überlässt dem Nutzer das Recht, den Tauchsport an bezeichnetem See auszuüben, sofern der Nutzer seinen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen ist oder eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Regeln:

  • Taucher mit weniger als 100 nordeuropäischen (Kaltwasser-) Tauchgängen dürfen nicht oder nur in der direkten Supervision eines Divemasters, eines Übngsleiters, eines Tauchlehreres oder eines Instruktors im aktiven Mitgliedsstatus tauchen. Divemaster / Übungsleiter dürfen Taucher im Verhältnis 1:1 begleiten; Tauchlehrer / Instruktoren dürfen Taucher im Verhältnis 1:2 begleiten.
  • Anfängerausbildung ist verboten. Weiterführende Ausbildung darf zu den o.g. Bedingungen durchgeführt werden.
  • Der Nutzer verpflichtet sich, seiner Ausbildungsstufe gemäss zu tauchen.
  • Der Nutzer verpflichtet sich, sein Verhalten und seine Ausrüstung den jeweils herrschenden Bedingungen anzupassen.
    Die Benutzung zweier getrennt voneinander absperrbaren Kaltwassertauglichen Atemreglern ist Pflicht. Ordentliche und sinnvolle Ausrüstungskonfigurtionen können Sie in Seminaren und Kursen bei den Firmen Submariner, Tauchcenter Bielefeld und direkt am See bei der Betreiberfirma O. Hecht erlernen.
  • Der Nutzer verpflichtet sich, den Steinbruch in dem Zustand zu verlassen, in dem
    er ihn vorgefunden hat. Das Verrichten der Notdurft auf umliegende Grundstücke ist streng verboten.
    Dixi Toilettenhäuschen sind vorhanden.
  • Fahrzeuge dürfen zum Entladen zum Seeufer fahren.
  • Anfahrtswege dürfen nicht zugestellt werden und sind für Rettungsfahrzeuge oder Anlieger freizuhalten.
  • Lagerfeuer sind verboten.
  • Grillen ist erlaubt, fragen Sie den Seedienst wo die Asche hinkommen kann.
  • Zelten u. Übernachten kann nicht, oder nur bei Veranstaltungen, gestattet werden.
  • Alle Nutzer des Sees müssen sich in Verhalten und Gebaren so zeigen, dass Anlieger nicht
    gestört/belästigt und das Ansehen des Tauchsports nicht geschädigt werden/wird.
  • Fremdkompressoren dürfen nicht betrieben werden.
  • Sonnenbaden nur mit entblößtem Oberkörper. (betr. nur weibliche Gäste) (Ist ein Witz)
  • Schwimmen wird nur mit einer Auftriebshilfe erlaubt.
Den Anweisungen der Aufsicht/ Beschilderung ist unbedingt Folge zu leisten, ansonsten kann ein Grundstücksverweis ausgesprochen werden.

Nutzungsvereinbarung als PDF zum Download

Anmeldeliste zum Download